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40 Jahre



Treffen 2022

15.10.2022

Unter den Traktoren gibt es unter anderem ein Modell der Marke Lanz aus dem Baujahr 1936. Unter diesen Traktoren befindet sich auch der kleinste Traktor des bayerischen Herstellers Schlüter, der bis in die 1970er Jahre für sich in Anspruch nehmen konnte, den größten deutschen Traktor zu bauen.

15.10.2022

Auch oft vertreten: die hubraumstarken großen Amerikaner der 1920er und 1930er Baujahre mit ihren typischen, langsam drehenden Motoren. Ein besonderes Schmankerl für Fans ist darunter ein Paige von 1927. Er hat einen gerade mal 28 PS starken, aber 4,8 Liter großen Motor.

Teilnahmebedingungen für Motorräder

berechtigt sind folgende Fahrzeuge:

Motorräder        Baujahr 1960 und älter

Außerdem können jüngere Fahrzeuge starten, soweit sie an den ersten Treffen teilgenommen haben und noch im gleichen Besitz sind.

Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit rotem 07-er Kennzeichen versehen sein.

Es gilt die StVO. Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden selbst.

Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden an den Fahrzeugen. 

Auf Grund der hohen Teilnehmerzahl sind die Kapazitäten voll ausgeschöpft. Um das Treffen weiterhin für Teilnehmer und Zuschauer interessant zu halten, sehen wir uns leider gezwungen, ein Teilnehmerlimit einzuführen (und auch einzuhalten!).

Deshalb gilt folgende Beschränkung:

Motorräder                                          max. 100 Fahrzeuge

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung. Wir wissen um die Problematik, sehen aber leider keine andere Möglichkeit, da wir mit unserem Treffen in den Rahmen der Kirchweih eingebunden sind und den Platz nicht wechseln können. Wir versprechen Ihnen, dass diese Regeln für alle gelten und keine Unterschiede gemacht werden.

Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung, dass das von ihm gefahrene Fahrzeug, mit dem er an der Veranstaltung teilnimmt, verkehrssicher und Haftpflicht versichert ist, über ein amtliches oder ein rotes Kennzeichen verfügt und den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Ferner bestätigt jeder Fahrer mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für das angemeldete Fahrzeug ist. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters zu den Bedingungen der Ausschreibung. Wegen der begrenzten Startplätze behält sich der Veranstalter vor, aus den vorliegenden Anmeldungen eine Auswahl zu treffen. Jedes Fahrzeug das an der Veranstaltung teilnimmt, muss während der gesamten Veranstaltung vorn gut sichtbar das mit der Startnummer gekennzeichnete Schild führen. Dieses ersetzt nicht das amtliche Kennzeichen.

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