Teilnahmebedingungen für Motorräder
berechtigt sind folgende Fahrzeuge:
Motorräder Baujahr 1960 und älter
Außerdem können jüngere Fahrzeuge starten, soweit sie an den ersten Treffen teilgenommen haben und noch im gleichen Besitz sind.
Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit rotem 07-er Kennzeichen versehen sein.
Es gilt die StVO. Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden selbst.
Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden an den Fahrzeugen.
Auf Grund der hohen Teilnehmerzahl sind die Kapazitäten voll ausgeschöpft. Um das Treffen weiterhin für Teilnehmer und Zuschauer interessant zu halten, sehen wir uns leider gezwungen, ein Teilnehmerlimit einzuführen (und auch einzuhalten!).
Deshalb gilt folgende Beschränkung:
Motorräder max. 100 Fahrzeuge
Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung. Wir wissen um die Problematik, sehen aber leider keine andere Möglichkeit, da wir mit unserem Treffen in den Rahmen der Kirchweih eingebunden sind und den Platz nicht wechseln können. Wir versprechen Ihnen, dass diese Regeln für alle gelten und keine Unterschiede gemacht werden.
Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung, dass das von ihm gefahrene Fahrzeug, mit dem er an der Veranstaltung teilnimmt, verkehrssicher und Haftpflicht versichert ist, über ein amtliches oder ein rotes Kennzeichen verfügt und den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Ferner bestätigt jeder Fahrer mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für das angemeldete Fahrzeug ist. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters zu den Bedingungen der Ausschreibung. Wegen der begrenzten Startplätze behält sich der Veranstalter vor, aus den vorliegenden Anmeldungen eine Auswahl zu treffen. Jedes Fahrzeug das an der Veranstaltung teilnimmt, muss während der gesamten Veranstaltung vorn gut sichtbar das mit der Startnummer gekennzeichnete Schild führen. Dieses ersetzt nicht das amtliche Kennzeichen.