Information
Teilnahmebedingungen zum Oldtimer-Treffen in 78247 Hilzingen
Art der Veranstaltung
Das Oldtimer-Treffen ist eine markenübergreifende Oldtimerveranstaltung parallel zum Dorffest des Musikverein Hilzingen e.V(www.mv-hilzingen.de/) inklusive einer Schaufahrt über Landstraße zum Festzelt.
Veranstalter
Musikverein Hilzingen e.V.
Postfach 1124
78245 Hilzingen
Jörg Seeger Mobil-Tel.: 0171-9451996
Während der Veranstaltung sind die einzelnen Funktionsträger entsprechend deutlich (z.B. durch eine Weste mit Logo) gekennzeichnet. Den Anweisungen der Funktionsträger ist Folge zu leisten.
Genehmigung
Diese Veranstaltung wurde von den örtlichen Behörden genehmigt.
Veranstaltungsort
Im Umfeld des Dorfplatzes Hilzingen sowie Ausfahrt durch das Gebiet der Gemeinde Hilzingen zum Festplatz.
Geplanter grober Ablauf
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Oldtimer-Liebhaber, die einen Pkw oder Motorrad besitzen, dessen gültiger Kfz-Schein das Jahr 1965 oder früher als Baujahr ausweist sofern es sich um ein originales Fahrzeug handelt. Traktoren bis Baujahr 1955. Bei Nachbauten, Replicas oder Rekreationen gilt das Baujahr der Herstellung. Alltagsfahrzeuge und Lkw über 3,5t sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen sind, ausreichend Versicherungsschutz besteht und uneingeschränkt verkehrssicher sind. Zudem muss der/die Fahrer/in im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Fahrzeuge mit roter „07er“-Kennzeichen werden zur Veranstaltung zugelassen. Fahrzeuge mit Kurzzeit- und Händlerkennzeichen sind hingegen nicht zugelassen. Alle gesetzlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmenden zu beachten. Es gelten während der Veranstaltung und auf der gesamten Strecke der Ausfahrt (Schaufahrt) uneingeschränkt die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere verweist der Veranstalter auf die Einhaltung der inner- und außerorts vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Mitführen von Warnwesten und Warndreieck sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Die Veranstaltung dient zu keiner Zeit der Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten.
Anmeldung / Nennung
Anmeldungen / Nennungen können nur schriftlich und vollständig auf dem dafür vorgesehenen Online-Formular unter www,thm-hilzingen.de als Bewerbung abgegeben werden. Es wird ein Nenngeld (Startgeld) in Höhe von 10,00 EUR je Fahrzeug erhoben; darin ist ein Verzehrgutschein im Wert von 10,00 EUR enthalten, der auf dem parallel stattfindenden Dorffest in 78247 Hilzingen eingelöst werden kann. Das Nenngeld ist umgehend über eine der im Anmeldeprozess genannten Zahlungsmethoden zu begleichen. Das Nennformular ist vollständig auszufüllen. Die Nennbestätigung erfolgt - soweit möglich - mittels E-Mail. Wir bitten daher immer um Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Für aktuelle Informationen zur Veranstaltung verweisen wir auf die Event-Homepage www,thm-hilzingen.de
Fahrzeuge ohne vorherige Onlineanmeldung nehmen nicht an der Schaufahrt und nicht an der Preisverleihung teil und können leider keine durch die Ordner zugewiesene Park-/Abstellmöglichkeit im Umfeld des Dorfplatzes 78247 Hilzingen nutzen.
Durch die Anmeldung über das Onlineformular und die Begleichung des Nenngeldes (10,00 EUR) je Fahrzeug bestehen die folgenden Möglichkeiten
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme auf 150 angemeldete Fahrzeuge zu beschränken.
Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Teilnehmende haben das Recht, einen online geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der gesendeten Nennung zu unserer Veranstaltung Oldtimer-Treffen 78247 Hilzingen. Um ein Widerrufsrecht auszuüben, müssen uns, dem Musikverein Hilzingen e.V-, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung, z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail an www.thm-hilzingen.de, der Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, mitgeteilt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts nachvollziehbar vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.
Widerrufsfolgen
Wenn Teilnehmende diesen Vertrag widerrufen, haben wir den Teilnehmenden alle Zahlungen, die wir diesbezüglich erhalten haben, binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist, zurückzuerstatten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Teilnehmende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Abzüglich ggf. entstandener Kosten.
Stornierung
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter, ausgenommen höhere Gewalt, zurückgezahlt.
Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter, vertreten durch die Interessengemeinschaft Treffen historischer Motorfahrzeuge Hilzingen, übernimmt die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Auch das parallele Dorffest wird vom Musikverein Hilzingen e.V als Veranstalter durchführt und vollumfänglich verantwortet.
Die Teilnehmenden der Ausfahrt (Schaufahrt) erhalten
Während des Oldtimer-Treffens stehen ausdrücklich nicht zur Verfügung:
Oldtimertransport, Abschleppservice, Pannendienst, professionelle mechanische Unterstützung (Reparaturdienst) sowie Bewachung des Veranstaltungsgelände und der Fahrzeuge.
Für Arbeiten und Reparaturen durch einer der Teilnehmer der Veranstaltung oder durch Außenstehende während der Veranstaltung wird ausdrücklich keinerlei Haftung oder Gewähr durch den Veranstalter übernommen.
Aufgaben
Die Startreihenfolge zur Ausfahrt / Schaufahrt wird vom Veranstalter festgelegt. Für die Teilnahme an der Schaufahrt sind die Startnummern auf den Schildern unerlässlich. Die Fahrzeuge starten im Abstand von ca. 2 Minuten. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Zeit-, Sonder- und Orientierungskontrollen finden nicht statt.
Werbung / Verkaufsanzeigen / Verkäufe und Vermittlungen
Den Teilnehmern ist das Anbringen von anderweitiger Werbung oder Verkaufsanzeigen an ihren Fahrzeugen gestattet. Diese Werbung darf jedoch nicht das am Fahrzeug gut sichtbar anzubringende Rallyeschild des Oldtimer-Treffens 78247 Hilzingen inklusiver der darauf ggf. enthaltenen Sponsoren-Werbung überdecken.
Der Veranstalter tritt bei Verkäufen oder Vermittlungen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen während des Oldtimer-Treffens nicht als Vermittler oder als anderweitig Beteiligter auf. Verkäufe, Ankäufe und Vermittlungen sind vollumfänglich vertragliche Angelegenheiten zwischen Verkäufern und Käufern.
Verantwortlichkeit der Teilnehmenden / Verkehrsregeln / Fahrdisziplin / Bewachung
Die Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich. Die Fahrtstrecke ist ausgeschildert. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung die Straßenverkehrsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unbedingt einzuhalten. Behördlich vorgenommene Geschwindigkeitsmessungen, die eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit ausweisen und ggf. von der Polizei dem Veranstalter angezeigt werden, gegen zu Lasten der jeweiligen Teilnehmenden. Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.
Änderung der Veranstaltung / Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle von Behörden angeordneten oder aus Sicherheitsgründen oder durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie-Ausbruch bzw. hohe Ansteckungsgefahr) erforderlich werdenden Änderungen der Veranstaltung jederzeit vorzunehmen oder auch die Veranstaltung ganz abzusagen, falls es durch außergewöhnliche Umstände erforderlich wird. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Änderungen / Aktualisierungen werden auf der Homepage des Oldtimer-Treffens 78247 Hilzingen - so weit als möglich - mitgeteilt.
Versicherung
Jedes teilnehmende Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung durch den/die Fahrer/in, Beifahrer/in, Mitfahrer/in, Kfz-Eigentümer/in oder Kfz-Halter/in abgeschlossen sein. Mit der Abgabe der Nennung / Anmeldung erklärt der/die Bewerber/in, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Die Versicherung für die Fahrzeuge, für deren Insassen sowie für die Haftpflicht gegenüber Dritten ist Sache der Teilnehmenden (Fahrer/in, Beifahrer/in, Mitfahrer/in, Kfz-Eigentümer/in oder Kfz-Halter/in). Der Veranstalter ist von allen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften freigestellt. Etwaige Mängel an der Veranstaltung haben die Teilnehmenden unverzüglich noch vor oder während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und zu dokumentieren. Nachträgliche, erst nach Ende der Veranstaltung erhobene Rügen über Mängel oder sonstige Unzulänglichkeiten der Veranstaltung sind verspätet; diese begründen keine Ansprüche der Teilnehmenden mehr. Eine Haftung des Veranstalters für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Dieses gilt auch für die persönliche Haftung der Fahrer/in, Mitfahrer/in, Vertreter/in und aller Erfüllungshilfen. Auf dem gesamten abgesperrten Veranstaltungsgelände, einschließlich abgesperrter Straßen und auf dem Dorfplatz, hat der Veranstalter das Hausrecht.
Umweltschutz
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten verunreinigt werden. Sollte ein Fahrzeug undicht sein bzw. Flüssigkeiten verlieren, hat der/die Teilnehmer/in ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Erfolgte Verunreinigungen, z.B. tropfendes Öl, Schmierstoffe, Treibstoffe, o.ä., sind unverzüglich durch den/die Verursacher/in zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Jede/r Fahrer/in bzw. alle Teilnehmenden stehen in der Haftungspflicht gegenüber den Grundstückseigentümern bzw. den Geschädigten. Teilnehmende stellen den Veranstalter insofern von jeder Haftung auch Rückhaftung vollumfänglich frei.
Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss
Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko, das über die oben genannte Veranstalterhaftpflichtversicherung hinausgeht. Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Teilnehmende bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen selbst oder von den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Fahrer/in, Beifahrer/in und ggf. Fahrzeugeigner/in, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen. Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für grob fahrlässiges Verhalten. Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Anmeldung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personenkreis gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung. Sofern Teilnehmende Fahrzeuge einsetzen, die nicht in deren Eigentum steht, haben diese die Eigentümer der Fahrzeuge von dieser Tatsache zu unterrichten und Verzichtserklärungen der Eigentümer per Unterschrift beizubringen. Sollten Teilnehmende die Eigentümerverzichtserklärung wahrheitswidrig versichert haben, so stellen diese den vorgenannten Personenkreis von sämtlichen eventuellen Ansprüchen der Eigentümer frei. Jeder Teilnehmende ist für sich, alle Beifahrer, das teilnehmende Fahrzeug, sein/ihr Verhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Teilnehmende verpflichten sich selbst, alle Beifahrer und das gemeldete Fahrzeug ausreichend und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu versichern.
Etwaige Mängel an der Veranstaltung hat der/die Teilnehmer/in unverzüglich noch vor oder während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und zu dokumentieren. Nachträgliche, erst nach Ende der Veranstaltung erhobene Rügen über Mängel oder sonstige Unzulänglichkeiten der Veranstaltung sind verspätet; diese begründen keine Ansprüche der Teilnehmenden mehr.
Die Veranstalter des Oldtimer-Treffens 78247 Hilzingen sind nicht verantwortlich und tragen keinerlei Haftung für Vorkommnisse, Schäden etc. auf dem Dorfplatz bzw. auf dem Veranstaltungsort.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Bild- / Tonaufnahmen / Speicherung von Daten / Datenschutz
Mit Abgabe der Anmeldung willigen die Teilnehmenden ein, dass der Veranstalter ihre im Anmelde-/Nennformular erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und die Daten zum Fahrzeug verarbeiten und speichern. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den Zwecken, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Bewerbung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung stehen, findet nicht statt. Die Teilnehmenden sind darüber hinaus damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung angefertigten Fotos/Videos/Tondokumente zur Veranstaltungsdokumentation in Medien inkl. des Internets und sozialen Medien verwendet und der Presse zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso wird einer Verwendung des Film-, Ton- und Fotomaterials auf der Homepage des Veranstalters und auf Social-Media-Kanälen zugestimmt. Gültigkeit besitzt auch die neben diesen Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort ausgehängte Datenschutzinformation für Teilnehmende gemäß Art. 13 DS-GVO.
Einverständniserklärung
Mit der Abgabe der jeweiligen Anmeldung unterwirft sich jeder/jede, der/die am Oldtimer-Treffen 78247 Hilzingen teilnimmt, ohne Einschränkungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hilzingen.
Salvatorische Klausel / Nebenabmachungen
Nebenabmachungen und mündliche Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden. Diese Teilnahmebedingung und der damit geschlossene Vertrag behalten ihre Gültigkeit auch, wenn einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen sollten. Die betreffenden Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen angestrebten Zweck so weit wie möglich entsprechen.
Hilzingen, 01.04.2024
Musikverein Hilzingen e.V- vertreten durch die Interessengemeinschaft Treffen historischer Motorfahrzeuge Hilzingen